Leistungsschutzrecht mal andersrum
Die Presseverlage finden ja, Google solle zahlen, wenn die Suchmaschine Inhalte, die die Verlage freiwillig ins Netz stellen und von Suchmaschinen finden lassen wollen, anzeigen. Das ist an sich schon ein bisschen absurd... aber es geht noch absurder. Leistungsschutzrecht umgekehrt, sozusagen. Heute lese ich in meiner Zeitung auf der Titelseite einen Beitrag unter der Überschrift "Beim nächsten Ton ist es genau...". Es ist eine Glosse, die den Leser darauf hinweist, dass am Sonntag Zeitumstellun...