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Eben im Radio gehört: Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat das ausgedehnte Demonstrationsverbot um den Zaun rund um Heiligendamm bestätigt. Die Begründung, so wurde in den Äther verlesen, enthielt auch das Argument, dass es dabei um den Schutz der Gipfelteilnehmer ebenso gehe wie um den Schutz der Demonstranten - diese bräuchten schließlich Platz und so ein befestigter Zaun stelle schon eine Gefahr dar.

Manchmal kommt man schon ins Grübeln. Erst was Gefährliches hinbauen und dann als Argument nehmen, um Grundrechte zu beschneiden. So clever hätten die damals in Wackersdorf schon sein sollen.

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Andreas Streim

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